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11.02.2006: Waffensachkunde - Prüfung

Gesetze und Vorschriften ändern sich zuweilen. Diesen Änderungen unterlag auch die Schießordnung, die für die Gilde bindend ist. So fanden sich im Februar diesen Jahres 14 Schützenbrüder zusammen, um sich einer Waffensachkunde-Prüfung zu stellen. Der Kursus lief über 3 Tage und wurde von Herrn Lauritz Hartwigsen, mit Assistenz von unserem Schießmeister Walter Jähde, geleitet. Es gab viel Theorie zu lernen und am zweiten Tag waren es nur noch 12, die weiter machen wollten! Nach der theoretischen Prüfung fand am dritten Tag der praktische Teil bei der Firma Albrecht statt, die einen unterirdischen Schießstand betreibt. Hierbei wurden diverse Gewehre und Pistolen auseinander und wieder zusammen gebaut, Grundlagen der Schießordnung vermittelt und schließlich auf dem Schießstand eine praktische Prüfung abgehalten. Es hat uns Allen sehr viel Spaß gemacht und alle haben dann auch eine Prüfungsbescheinigung nach § 7 WaffG ausgehändigt bekommen.

Wozu berechtigt dies und wozu nutzt es?

Für die Gilde:

Jeder dieser 12 ist berechtigt, bei allen Schießübungen zum Schützenfest oder allen anderen Gelegenheiten die Schießaufsicht zu übernehmen.

Für den Privatgebrauch:

Wer aus irgendwelchen Gründen irgendwann einmal eine Waffenbesitzkarte braucht, hat mit dieser Prüfungsbescheinigung, neben einigen anderen Voraussetzungen, das Recht eine solche "WBK" zu beantragen.

Die anliegenden Bilder bezeugen, wie lustig, schwierig und anstrengend diese drei Tage waren!

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